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K A
P I T E L 8
Der lehrende Beamte
Argumente
gibt es für fast alles. Wer daran glauben will, dass die Erde keine
Kugel, sondern eine Scheibe ist, der kann sich zur Untermauerung unzählige
vermeintlich rationale Argumente dafür von der „Flat Earth Society”
liefern lassen. Bis heute übrigens erfreut sich die im 18. Jahrhundert in
England gegründete Gesellschaft, die mittlerweile ihren Hauptsitz in den
USA hat, einiger Anhängerschaft. Wer wissen will, warum beispielsweise
Lehrer Beamte sein müssen, der wird vom Deutschen Beamtenbund (dbb) und
dem ihm angeschlossenen Deutschen Philologenverband (DPhV) sowie der
ebenfalls dem dbb zugehörigen Lehrergewerkschaft Verband Bildung und
Erziehung (VBE) bestens bedient.
Die
gefährdete Schulpflicht
Für
diese Verbände steht nichts weniger als die Schulpflicht auf dem Spiel,
falls den bundesdeutschen Lehrerinnen und Lehrern ihr heißgeliebter
Beamtenstatus genommen würde. Denn schließlich, so heißt es in den
„Argumenten zum Beamtenstatus der Lehrer“ des dbb, könne der Staat
das Gebot der Schulpflicht nur so lange aufrechterhalten, wie es auch ein
kontinuierliches Schulangebot gebe. Ein solches Angebot entfalle jedoch,
wenn die Beschäftigten die Schule auch nur vorübergehend „lahm
legen“ können. „Dies könnte durch einen Lehrerstreik geschehen, der
bei einer regelmäßigen Beschäftigung von Lehrkräften im
Angestelltenverhältnis möglich wäre“, warnt der dbb. Ein Streik würde
„den Anspruch der Schüler auf Bildung erheblich beeinträchtigen und wäre
besonders unsozial, da es begüterten Eltern sehr viel leichter fiele,
durch Streik verursachte Defizite ihrer Kinder – zum Beispiel durch
teure Nachhilfestunden – auszugleichen“. Die Schlussfolgerung des
Lobbyistenvereins lautet darum: „Der Schulpflicht der Kinder entspricht
deshalb auf der Lehrerseite das Streikverbot, das der Beamtenstatus für
Lehrer sichert.“ Und nicht nur das: „Schulpflichtige Kinder und
streikende Lehrer passen nicht zueinander.“
Wie
blind muss die Verteidigung überkommener Privilegien machen, um so leicht
Realitäten verdrängen zu können? Denn auf die Leistungen deutscher
Lehrer hat das Streikverbot offenbar keine positiven Auswirkungen. Wer als
Beamter nicht selber auf die Idee kommt, über seinen kleinen beschränkten
Horizont zu schauen, dem hätte doch beispielsweise die PISA-Studie auf
die Sprünge helfen können. Denn bei dem weltweiten Schulleistungstest,
der im Sommer 2002 aufgrund des schlechten Abschneidens der Schüler
deutscher Schulen für großes Aufsehen und lautes Aufschreien sorgte,
lagen schließlich nicht wenige Länder, in denen Lehrer wie selbstverständlich
über ein Streikrecht verfügen, vor der abgeschlagenen Bundesrepublik.
Eines dieser Länder: Schweden. In dem skandinavischen Land ist der
Beamtenstatus seit einiger Zeit abgeschafft und Lehrer dürfen streiken. Für
Mats Ekholm, Chef der nationalen Bildungsbehörde Skolverket, liegt einer
der Gründe für die besseren Leistungen der dortigen Schüler darin, dass
der schwedische Staat den Schulen mehr Selbstständigkeit gegeben hat:
Jede hat jetzt einen eigenen Etat und ist für Lehrergehälter wie für
Reparaturen an den Gebäuden selbst verantwortlich. Die Lehrer werden von
den Schulleitern eingestellt, ihr Gehalt ist Verhandlungssache. Für den
dbb eine ungeheuerliche Vorstellung!
Es
hätte indes auch schon ein etwas weniger verbeamteter Blick in die
bundesdeutsche Schullandschaft gereicht, um die Unzulänglichkeit der
eigenen abstrakten Argumentation erkennen zu können. Denn immerhin gibt
es doch eine ganze Reihe von Schulen, die schon heute problemlos ohne
Lehrer mit Beamtenstatus auskommen: die Privatschulen. Von keiner dieser
Schulen in diverser nicht-staatlicher Trägerschaft war bisher die Klage
zu hören, ihr Personal würde lieber streiken als lehren. So ist denn
auch von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl nicht bekannt, dass etwaige
Defizite seines langjährigen Regierungshandelns auf seinen Besuch einer
privaten Waldorfschule zurückgeführt werden können – obwohl dort doch
theoretisch die ganze Zeit hätte gestreikt werden können.
Das
Empörendste allerdings an der „Argumentation“ des Beamtenbundes, der
leider auch immer wieder Politiker wider besseren Wissens beipflichten,
ist noch etwas anderes: Da wird die Sicherung der Unterrichtsversorgung
beschworen, für die die durch den Beamtenstatus gegebene Streikfreiheit
an Schulen angeblich ein unverzichtbarer Garant sei – und andererseits
kein Wort darüber verloren, dass die immer frappierendere finanzielle
Schieflage der öffentlichen Hand zu derartig massiven Unterrichtsausfällen
aufgrund personeller Unterbesetzung führt, dass dadurch tatsächlich die
Beschulungspflicht an vielen Schulen ins Schwanken gerät. Wie aber kann
die Beschulungspflicht noch gewährleistet werden, wenn aufgrund von
Lehrermangel Unterricht entweder ganz ausfällt, von Anfang an in
bestimmten Fächern nicht eingeplant oder durch Vertretungslehrer
gestaltet wird, die von dem zu unterrichtenden Fach keine Ahnung haben?
Auch kein Wort ist beim dbb darüber zu finden, dass der Beamtenstatus des
Lehrers dazu beiträgt, dass aufgrund des langen Bürokratieweges freie
Stellen vielfach nicht kurzfristig und ausreichend zielorientiert besetzt
werden können, der Notstand also durch ihn vergrößert wird. Aber wie hätte
auch anderes erwartet werden können: Entsprechende Hinweise entsprächen
schließlich nicht der eigenen Interessenlage.
„Arbeitskämpfe
im Schulbereich treffen völlig Unbeteiligte, die keinerlei Einfluss auf
die Erfüllung der Forderung hätten, nämlich die Schüler“,
konstatieren der dbb und seine angeschlossenen Lehrerverbände. Nun ließe
sich einwenden, dass es mit einer solchen Begründung nur konsequent wäre,
auch die Verbeamtung von Druckern oder von den Mitarbeitern der Müllabfuhr
zu fordern – denn diejenigen, die im Falle eines Streiks auf ihre
Tageszeitung verzichten müssen oder deren Abfall nicht weggeschafft wird,
sind ja ebenfalls „Unbeteiligte, die keinerlei Einfluss auf die Erfüllung
der Forderung“ haben. Und wie sieht es eigentlich erst bei Streiks von
Krankenpflegern und Klinikärzten aus? Wäre da nicht vielleicht eine Änderung
des das Streikrecht schützenden Grundgesetzes fällig? Müsste das nicht
die – demokratiefeindliche – Konsequenz solcher Ausführungen des
Beamtenbundes sein?
Lehrer
im Bummelstreik
Aber
abgesehen davon: Was ist tatsächlich von der Feststellung des dbb zu
halten, der Beamtenstatus verhindere, dass wie in anderen Ländern
„Arbeitskämpfe auf dem Rücken von Schülern ausgetragen werden“?
Dort hätten Lehrer „monatelang keine Prüfungen abgenommen, um auf dem
Rücken ihrer Schüler bessere Einkommen und Arbeitsbedingungen zu
erstreiken.“ Ein solches Verhalten, findet der dbb, sollte in den
Schulen der Bundesrepublik undenkbar sein. Doch das ist es bereits heute
nicht.
Beispiel
Hamburg: Hier brachte ein neues „Lehrerarbeitszeitmodell“ des Senats
der Freien und Hansestadt das Lehrpersonal in stürmische Wallung. Nicht
zu Unrecht sahen die Lehrer darin ein „Modell versteckter Arbeitszeiterhöhung“
und damit eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen. Die im DGB
organisierte Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
konstatierte im Mai 2003: „Die Stimmung in den Lehrerzimmern ist
explosiv.“
Nun
ist die Verordnung von Mehrarbeit zur Zeit eine beliebte Methode auch in
anderen Bundesländern, um vor dem Hintergrund knapper Kassen die
katastrophale Situation an den Schulen ohne die eigentlich erforderlichen
deutlichen Mehrausgaben abmildern zu wollen. Proteste gab und gibt es
allerorten. Dass Lehrer sich dagegen wehren, ist verständlich. Aber wie,
wenn man wütende Resolutionen und Demonstrationen in seiner Freizeit für
nicht ausreichend hält? In Berlin boykottierten im April 2000 trotz
Streikverbots mehrere tausend Pädagogen den Unterricht, um gegen eine
Stunde verordnete Mehrarbeit und die Bildungsmisere zu protestieren. Die
Konsequenzen für sie: ein Gehaltsabzug für die Fehlstunden und ein
Eintrag in die Personalakte. Weitergehende Maßnahmen wären unverhältnismäßig,
urteilte seinerzeit der Berliner Verwaltungsrechtsprofessor Ulrich Battis,
weil „der Verwaltungsaufwand für Disziplinarmaßnahmen ungleich
belastender sei als der eintägige Streik“. Er halte allerdings das
deutsche Streikverbot ohnehin „im europäischen Kontext langfristig
nicht für haltbar“, verriet er der DGB-Publikation Informationen für
Beamtinnen und Beamte. Aber noch ist es nun mal in Kraft – und so waren
die Lehrer in Hamburg „erfinderischer“. Schließlich muss es nicht
immer ein Streik sein, es gibt ja auch andere Möglichkeiten.
Krankfeiern
zum Beispiel. So fiel im Mai 2003 an einem Tag der Unterricht in gleich
mehreren Schulen aus, weil sich Lehrerinnen und Lehrer zu Hunderten krank
meldeten. Die Schulbehörde vermutete hinter dieser besonderen
Streikvariante eine Aktion der GEW. Die jedoch wies dies – genau
wissend, dass ein entsprechender Aufruf rechtswidrig gewesen wäre –
umgehend als „infame Unterstellung“ zurück und stellte demgegenüber
fest, sie nehme die vielen plötzlichen Krankmeldungen „sehr ernst“.
Denn, so die GEW-Vorsitzende Stephanie Odenwald: „Wir sehen darin ein
deutliches Signal für das Ausmaß der psychischen und physischen Überlastung
der Hamburger Lehrerschaft.“
Was
auch immer die Lehrer an diesem Tag waren, eines waren sie nicht: krank.
„In Hamburg wurde blau gemacht – zur Abwechslung mal von den
Lehrern“, bemerkte lapidar der SPD-Generalsekretär und
Landesvorsitzende der Hamburger SPD, Olaf Scholz. Seine Schlussfolgerung:
„Sollten Beamte ihren besonderen Status, ihren besonderen Schutz, dazu
ausnutzen, um gegen das Gesetz zu arbeiten – oder besser gesagt: nicht
zu arbeiten – dann ist eine Diskussion um den Beamtenstatus von
Lehrerinnen und Lehrern gar nicht zu verhindern. Das sollten sich
diejenigen klar machen, die am Lehrerstreik irgendetwas Positives zu sehen
glauben.“
Ihren
Beamtenstatus gefährden? Nein, das wollen die Lehrer auch in Hamburg
selbstverständlich nicht. So musste die „Blaumacher“-Aktion wohl oder
übel einmalig bleiben. Aber die Pläne des Bildungssenators Rudolf Lange
(FDP) einfach hinnehmen, wollten sie auch nicht. Da war guter Rat teuer.
Und den wusste der zum dbb gehörige Deutsche Lehrerverband Hamburg (DLH).
Er ersann gleich eine ganze Liste von „Kampfmaßnahmen“ (Originalton
DLH), mit denen gegen das „Lehrerarbeitszeitmodell“ protestieren
werden konnte, ohne formal in den Streik zu treten. Denn schließlich war
Schluss mit lustig, wie der DLH-Vorsitzende Arno Becker erklärte: „Wir
lassen uns mit dem pädagogischen Ethos nicht mehr weiter erpressen!“
Die Liste, die der Lehrerverband an Protestmaßnahmen der erstaunten Öffentlichkeit
präsentierte, war lang und umfasste unter anderem:
–
Klassenreisen, Ausflüge, Exkursionen finden nicht mehr statt.
– Projektwochen und Betriebspraktika werden nicht mehr durchgeführt,
sofern sie nicht in der Stundentafel verankert sind.
– Schüleraustausche finden nicht mehr statt.
–
Elterngespräche werden auf das notwendigste Minimum beschränkt.
– Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Abiturarbeiten werden nicht mehr
fristgerecht zurückgegeben, wenn sie nicht innerhalb der normalen
Arbeitsverpflichtung korrigiert werden können. Dasselbe gilt für die
Ausstellung der Zeugnisse.
– Fortbildungsveranstaltungen ohne zeitliche Kompensation werden nicht
mehr wahrgenommen.
– Schullaufbahnberatungen finden zukünftig grundsätzlich während der
Unterrichtszeit statt.
– Schüler- und Konfliktgespräche finden grundsätzlich nur noch während
des normalen Unterrichts statt, sodass es zu keiner zeitlichen
Mehrbelastung kommt.
´–
Die Putzdienste werden in der Unterrichtszeit durchgeführt.
Zwar
wisse der DLH, dass diese Maßnahmen auch Schülerinnen, Schüler und
deren Eltern treffen würden. „Aber“, so Verbandschef Becker, „nur
indem wir deutlich machen, wie arm Schule ist, wenn Lehrerinnen und Lehrer
genauer auf ihre Arbeitszeit schauen, können wir die Solidarität der Öffentlichkeit
gewinnen.“ Wie heißt es noch in den „Argumenten zum Beamtenstatus der
Lehrer“ des dbb? „Arbeitskämpfe im Schulbereich treffen völlig
Unbeteiligte, die keinerlei Einfluss auf die Erfüllung der Forderung hätten,
nämlich die Schüler.“ Ach, wie schön ist es doch, dass deswegen
solche Arbeitskämpfe dank Beamtenstatus in der Bundesrepublik gar nicht
vorkommen können! Jedenfalls nicht, so lange sich die verbeamteten Lehrer
nicht doch dazu gezwungen sehen.
Aber
wie die „Flat Earth Society” selbstverständlich nicht nur einen Beleg
dafür liefern kann, warum die Erde eine Scheibe ist, hat auch der
Beamtenbund mehr als das Streikverbot zu bieten, um den Beamtenstatus für
Lehrer zu rechtfertigen. Da ist ja noch die Sache mit den
„hoheitsrechtlichen Aufgaben“, der klassischen Domäne deutscher
Beamter. Die werden vom dbb so verstanden, dass sich auch die Tätigkeit
von Lehrern darunter subsumieren lässt. Warum? Damit der soziale
Rechtsstaat keinen Schaden nimmt. Nein, kein billiger Scherz – so steht
es in den „Argumenten zum Beamtenstatus der Lehrer“: „Das
Berufsbeamtentum kann nicht aus besonders wichtigen Formen öffentlich-rechtlicher
Verwaltung herausgedrängt werden und damit auf einen rein
obrigkeitsstaatlich geprägten Verwaltungstyp reduziert werden, ohne dass
der soziale Rechtsstaat Schaden nimmt.“ Deswegen versteht der dbb unter
der Wahrnehmung staatlicher Hoheitsaufgaben auch die Vergabe von Noten und
Schulabschlüssen, Versetzungen, die Zulassung zu weiterführenden Schulen
und die Aufrechterhaltung der Disziplin mit der Möglichkeit verschiedener
Sanktionsmaßnahmen an den Schulen.
Zudem
schütze der Beamtenstatus der Lehrer „den öffentlichen
Erziehungsauftrag und sichert die pädagogische Freiheit“. So gewährleiste
der Beamtenstatus „den öffentlichen Erziehungsauftrag gegen unzulässige
Einflüsse aus dem gesellschaftlichen, weltanschaulichen und politischen
Bereich“. Seine besonderen Bindungen stellten „sicher, dass die
Schulen nicht zum Austragungsort gesellschaftlicher und politischer
Konflikte werden“. Der dbb hat für jeden etwas parat: Während das
konservative gesellschaftliche Klientel mit der Behauptung bedient wird,
durch den Beamtenstatus würden „politische Experimente“ begrenzt,
werden kritischere Geister damit gelockt, Eltern könnten durch ihn
„sicher sein, dass ihre Kinder eine möglichst solide,
unvoreingenommene, kritische Ausbildung erhalten, die zur Kritikfähigkeit
und zur Selbstverwirklichung in sozialer Verantwortung befähigt“.
Wozu
so ein Beamtenstatus nicht alles gut ist. Folgt man jedenfalls der
Argumentation des dbb, blühten den Schülerinnen und Schülern
Schreckliches, wenn Angestellte sie unterrichteten. Wie sieht es jedoch
tatsächlich an den bundesdeutschen Schulen aus?
Flexible
Länder
Der
Schulbereich ist mit seinen bundesweit rund 785.000 Lehrerinnen und
Lehrern der personalintensivste Teilbereich des öffentlichen Dienstes.
Denn vom Boom im Öffentlichen Dienst profitierten vor allem das
Lehrpersonal der Republik. Der Philologe Georg Picht hatte in den 1960er
Jahren „die deutsche Bildungskatastrophe“ beschrieben und ein großes
Echo gefunden. Die Zahl neu eingestellter Lehrer stieg innerhalb weniger
Jahre gewaltig. Heute arbeitet fast jeder dritte Länderbedienstete in der
Schule. An die vier Jahrzehnte später fälligen Pensionen dachte damals
niemand. Allerdings sind mitnichten alle Lehrer auch Beamte. So stellte
die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eingesetzte
Bull-Kommission fest, dass rund 14 Prozent der Lehrkräfte in
Nordrhein-Westfalen inzwischen Angestellte sind. Das ist noch ein
niedriger Prozentsatz – in anderen Gebieten der Republik liegt er weit höher.
Angestellte und beamtete Lehrkräfte werden in gleichen Funktionen und mit
gleicher Aufgabe nebeneinander beschäftigt.
Denn
in der Praxis erscheint es eher eine pragmatische denn eine prinzipielle
Frage zu sein, ob Landesregierungen Lehrer als Beamte oder als Angestellte
beschäftigen. Während manche Länder wie Hessen und Niedersachsen
versuchen, mit der Zusage der Verbeamtung Lehrkräfte aus anderen Bundesländern
anzuwerben, wurde in einigen neuen Bundesländern wie Sachsen bei Lehrern
außerhalb des Leitungsbereichs auf die Begründung von Beamtenverhältnissen
ganz verzichtet. Aber auch in dem alten Bundesland Bremen galt lange Zeit
die Devise: Lehrer sind in der Regel Angestellte und keine Beamten. Das
jedenfalls hatte der dortige Senat 1981 beschlossen – und seitdem 20
Jahre lang so gut wie keinen Lehrer mehr verbeamtet, auch keine
Schulleiter. Nur ein Pädagoge, der ein Angebot aus einem anderen
Bundesland mit Beamtenaussichten vorzuweisen hatte, konnte damit zu seinem
bremischen Dienstherrn gehen und seine Verbeamtung per Ausnahmeregelung
beantragen. Der „Roland“ auf dem Bremer Marktplatz, sogar noch älter
ist als die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, stürzte
trotzdem nicht um.
Im
Mai 2001 jedoch beerdigte der Bremer Senat seinen Grundsatzbeschluss gegen
die Verbeamtung. Nein, nicht weil sich die SPD/CDU-Regierung plötzlich
von den phänomenalen Argumenten des Beamtenbundes hätte überzeugen
lassen, sondern ganz realpolitisch, „um angesichts des bundesweit
zunehmenden Lehrerbedarfs einer Abwanderung von Lehrern in andere Länder
vorzubeugen“. Das war unter anderem eine Reaktion auf eine ganz
besondere Initiative des – laut Eigenwerbung – „Bildungslands
Hessen“. Das wilderte gezielt mithilfe von Plakaten und überregionalen
Zeitungsanzeigen in anderen Bundesländern, um den eigenen Nachwuchsbedarf
zu decken. Damit hebelte die schwarz-gelbe Regierung in Wiesbaden eine
alte Regel aus den Zeiten des Überflusses aus. „Lehrer, bleib auf
deiner Scholle“, so lautete der informelle Grundsatz. Wer sich als
Lehrer in einem anderen Bundesland bewarb, wurde lange Zeit „von
vornherein aussortiert“; als Beamter konnte man nur im Tausch die
Landesgrenzen überspringen. Hessens Schulministerin Karin Wolff (CDU),
die sich dieser „mittelalterlichen Schollenbindung“ nicht mehr
verpflichtet fühlte, lockte nun gezielt mit der Aussicht auf Verbeamtung,
die den Pädagogen in manch anderem Land verweigert wurde.
Die
Kultusministerkonferenz (KMK) verurteilte die Abwerbekampagne des Äppelwoi-Landes
– aber abstellen konnte sie sie nicht. Die seinerzeitige nordrhein-westfälische
Bildungsministerin Gabriele Behler (SPD) sprach gar von
„Wildwest-Methoden“ – und schoss mit eigenen Lehrer-Suchappellen in
Frankfurter Zeitungen zurück. So sah sich auch Bremen zu einer Umkehr
gezwungen. Der Bremer Bildungssenator Willi Lemke (SPD) klagte, er sei
zwar weiterhin „grundsätzlich nicht dafür, dass wir Lehrerinnen und
Lehrer verbeamten“. Aber der „Wettbewerb“ und der
„Konkurrenzdruck“ zwischen den Ländern um die in Zukunft knappen
Lehrkräfte zwängen dazu.
Zuvor
hatten bereits Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ihre
ohnehin viel später begonnenen und zaghafteren Umsteuerungsversuche
aufgegeben und waren zu der alten Gepflogenheit zurückgekehrt, Lehrer zu
Beamten zu machen. Dabei hatte die Kehrtwendung in Schleswig-Holstein
ausschließlich pekuniäre Gründe. Als Heide Simonis dort 1993 Ministerpräsidentin
wurde, hatte sie noch die Reform des Öffentlichen Dienstes zu einer
vordringlichen Aufgabe erklärt und sich damit viele Schlagzeilen
verschafft. „Ich habe meine Zweifel“, so meinte die Sozialdemokratin
damals, „ob alle Beamten tatsächlich Beamte sein müssen oder nicht
genauso gut Angestellte sein könnten“. Dies gelte vor allem für
Lehrer. Denn die übten keine hoheitlichen Funktionen aus, sondern erbrächten
schlicht und einfach Dienstleistungen. 1996 machte sie Nägel mit Köpfen:
Sie führte das Modell „Lehrer als Angestellte“ ein. Doch bereits 1999
folgte der ersten Rückzieher: Neu eingestellte Pädagogen mussten nunmehr
nur noch eine fünfjährige Warteschleife als Angestellte absolvieren. Ein
Jahr später – und wenige Monate nach ihrer Wiederwahl – erfolgte die
endgültige Kapitulation. Um die durch Steuerausfälle zusätzlich
angespannte Haushaltslage des Landes kurzfristig zu entlasten, zog sie nun
plötzlich wieder Verbeamtung vor, weil für Beamte im Gegensatz zu
Angestellten nun mal keine Sozialabgaben geleistet werden müssen. Diese
Praxis hatte Simonis noch 1999 im Landtag als „Kreditkartenmentalität“
vehement gegeißelt: „Kauf heute, zahl später, und erzähl dann keinem,
wie das geht!“
Angemeldeter
Reformbedarf
Vor
diesem Hintergrund entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass mit Hans
Peter Bull ausgerechnet der ehemalige Innenminister von Heide Simonis die
Diskussion um den Beamtenstatus der Lehrer neu belebt hat. Die von ihm
geleitete nordrhein-westfälische Regierungskommission zur Zukunft des öffentlichen
Dienstes jedenfalls befand Anfang 2003 in ihrem Abschlussbericht, dass der
gegenwärtige Beschäftigtengemischtwarenladen an den bundesdeutschen
Schulen nicht weiter betrieben werden sollte: „Das Nebeneinander des
unterschiedlichen Beschäftigungsstatus wirkt sich gerade in der überschaubaren
Einheit Schule kontraproduktiv aus.“ Immer wieder gäbe es in vielen
Fragen kaum nachvollziehbare Differenzierungen, die einmal zugunsten, ein
anderes Mal zu Lasten der jeweiligen Beschäftigtengruppe ausgehen. Als
Beispiele benennt die Kommission die Überstundenvergütung, die Vergütung
bei Teilnahme an Klassenfahrten, Sanktionen bei Pflichtverletzungen und
die Versorgung. Als besonders krass werde die deutlich unterschiedliche
Nettovergütung bei Lehrkräften in gleicher Funktion empfunden. „Kommen
andere Unzufriedenheitsfaktoren hinzu, führt diese als ungerecht
empfundene Ungleichbehandlung zum Rückgang des Engagements“, so die
Regierungskommission.
Ihr
Fazit: Schlechte Leistungen und gesundheitsbedingte Leistungsminderungen führen
im gegenwärtigen System praktisch nicht zu arbeits- beziehungsweise
dienstrechtlichen Konsequenzen. In einer Verkettung von Sonderkündigungsschutz,
fehlender konsequenter Personalführung und unüberwindbaren Hürden des
Personalvertretungsrechts haben die meisten Schulleiter schon aufgegeben,
Sanktionen überhaupt anzustreben. Die Konsequenzen sind der Kommission
zufolge fatal: Schlechtleistende Lehrer und erkennbar erkrankte
Arbeitnehmer werden in Schulen „durchgeschleppt“, zu Lasten der
betreuten Schüler und der leistungsfähigen Lehrer. Die fehlenden
Sanktionen könnten schließlich auch bei Gutleistern, die Defizite mit
großem Engagement aufzufangen versuchten, irgendwann zur Resignation führen.
Rund zwei Drittel der Lehrer erreicht heutzutage nicht mehr die
Regelaltersgrenze – zumeist wegen attestierter Dienstunfähigkeit. So
traten im Jahre 1999 fast 68 Prozent, im Jahre 2000 noch 66 Prozent und im
Jahre 2001 rund 55 Prozent der beamteten Lehrkräfte, die vor Erreichen
der gesetzlichen Altersgrenze ausschieden, wegen Dienstunfähigkeit
vorzeitig in den Ruhestand. Damit übersteige der Lehrerbereich
„signifikant die schon extrem hohe Dienstunfähigkeitsquote der
allgemeinen Verwaltung“, so die unabhängige Expertenkommission.
Die
verengte Laufbahnstruktur („einmal Lehrer, immer Lehrer“) lässt
Rotationen in andere Berufsfelder nicht zu, die aber zur
Weiterqualifizierung der Lehrer und zur Erneuerung der Lehrinhalte
sinnvoll wären, kritisierte die Bull-Kommission. So wird veränderten
Anforderungen im Berufsbild und der Vorbereitung der Lehrer auf ihre immer
schwieriger werdende Tätigkeit kaum wirksam begegnet. Hinzu kommt, dass
die nicht differenzierenden Vergütungssysteme Höhervergütungen oder
Leistungszulagen für Hochleister ausschließen. Dabei ist hinreichend
nachgewiesen, dass die Arbeitsbelastung von Lehrern je nach Fächerkombination,
Schulart und sozialem Umfeld weit auseinander klafft. Diese Unterschiede
werden durch das Vergütungssystem ignoriert. Sondervergütungen für
Sonderaufgaben existieren nicht. Gehaltsdifferenzierungen nach Leistung
und Marktwert sind nicht möglich. Beförderungen sind an vielen
Schulformen ausgeschlossen, Leistungszulagen nicht vorgesehen. Eine adäquate
Entlohnung von „Quereinsteigern“ in den Lehrerberuf ist angesichts
ausbildungsorientierter Vergütungsgruppen kaum zu realisieren.
Die
Bull-Kommission hatte sich in ihrer im Januar 2003 vorgelegten Studie über
den öffentlichen Dienst ausführlich mit dem Schulbereich
auseinandergesetzt, um an ihm exemplarisch Fehlentwicklungen aufzuzeigen.
Ihre Bilanz fiel deprimierend aus: „Der Schulbereich ist hochgradig
reguliert und durch eine massive Misstrauenskultur zwischen allen
Beteiligten gekennzeichnet.“ Ihre Schlussfolgerungen waren eindeutig:
Die Schule müsse „von den Schranken des gegenwärtigen Organisations-
und Dienstrechtes befreit“ und ein einheitlicher Beschäftigungsstatus
eingeführt werden – sprich: der Beamtenstatus für Lehrer gehöre
abgeschafft. Grundlage sollte ein privatrechtliches Rechtsverhältnis
sein.
Sollte
jedoch für die Verfassungsänderung, die für die von der Bull-Kommission
geforderte grundsätzliche Abschaffung des Berufsbeamtentums notwendig
ist, nicht durchsetzbar sein, dann sollten Beamtenverhältnisse nur noch
dort begründet werden, wo der öffentliche Dienst zwingend hoheitlich
handelt – und das sei eben nicht an den Schulen. Unter der Grundgesetzänderungsgrenze
sollten dann, so die Bull-Kommission, Vorschriften entfallen, die
beispielsweise Lehrern einen Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis
geben. Mit Blick auf Nordrhein-Westfalen empfahl die Kommission: „Hier
hat die Landesregierung einen gewissen Spielraum und der Landesgesetzgeber
könnte zum Beispiel durch Änderung des Schulverwaltungsgesetzes dafür
sorgen, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr grundsätzlich als Beamte
beschäftigt werden müssen“.
Der
Deutsche Beamtenbund reagierte erwartungsgemäß empört auf die Vorschläge.
So erkannte der nordrhein-westfälische dbb-Landesvorsitzende Ralf Eisenhöfer
bereits drei Monate vor der Veröffentlichung des Bull-Berichts: Die
Arbeit der Regierungskommission sei „ein weiterer Amoklauf gegen den öffentlichen
Dienst, insbesondere gegen das bewährte Beamtenverhältnis“. Der dem
dbb zugehörige Nordrhein-Westfälische Lehrerverband – in dem laut
Selbstdarstellung der Philologen- und der Realschullehrerverband „eng
und kooperativ“ zusammenarbeiten, „um die Interessen der Lehrerinnen
und Lehrer an Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen und den Schulen des
Zweiten Bildungsweges in Nordrhein-Westfalen wirkungsvoll zu vertreten“
– sah in seiner Zeitschrift Bildung aktuell mal wieder die armen Lehrer
verfolgt von „der Gruppe derer, die eine offensichtlich ‚schwere’
Schulzeit hinter sich haben und diese durch wortgewaltige Backenstreiche
an den ‚Verursachern’ aufzuarbeiten suchen“. Doch nicht nur das: Am
Horizont sah der Verband eine „Apokalypse des öffentlichen Dienstes“
aufziehen.
Voraussehbare
Ablehnung
Aber
da ist glücklicherweise der Beamtenbund vor, wie Eisenhöfer, der es ja
ohnehin schon vorher gewusst hatte, zwei Tage nach Erscheinen des Berichts
der Presse mitteilte: „Da hat man keine Reform versucht, da hat man wohl
Revolution gewollt. Und die ist mit dem dbb NRW so nicht machbar.“ Als hätte
irgendjemand anderes vermutet. Treibend im großen Metaphernmeer klagte
der Beamtenfunktionär, jetzt wolle man „fälschlicherweise das Kind mit
dem Bade ausschütten, ohne vorher eine vernünftige Wanne installiert zu
haben“. Der Kommissionsbericht zeige „keine Lösungen, sondern macht
nur neue Fässer auf“. Und für die, die es immer noch nicht begriffen
haben: „Reform-Euphorien als Wundertüte helfen nichts und niemand, wenn
nötiger Realitätssinn sie als Mogelpackung entlarvt.“
Wannen,
Fässer, Wundertüten und Mogelpackungen – und das alles für die
schlichte Botschaft, dass nach Ansicht des dbb die Kommissionsvorschläge
in die Mülltonne geworfen werden sollten. Denn selbstverständlich, so
stellte der Hauptvorstand des dbb in Nordrhein-Westfalen auf seiner
Sitzung am 7. April 2003 mit Inbrunst fest, sieht doch alles ganz anders
aus: „Die Beschreibung der Situation im Schulbereich ist fehlerhaft. Die
Forderung, in diesem Bereich das Berufsbeamtentum abzuschaffen, muss als
falsche Schlussfolgerung zurückgewiesen werden.“ Nur gut, dass die Erde
eine Scheibe ist.
Eine
andere Reaktion wäre allerdings auch tatsächlich einer Revolution
gleichgekommen. Denn schließlich war es bislang und wird es wohl leider
auch so bleiben, dass die einzige Reform, die der dbb von Herzen begrüßen
würde, die ist, bei der sich für sein Klientel nichts signifikant ändert.
Was immer so war, muss immer so bleiben. Gut, historisch gesehen bedeutete
die Aufnahme des Lehrers in den Staatsdienst eine Steigerung seines
sozialen Prestiges: Ein Beamter galt schließlich auf dem Heiratsmarkt als
eine wesentlich sicherere Partie als irgend ein armer Schulmeister. Aber
sind diese Zeiten nicht schon eine Weile vorbei? So wirken der dbb und die
ihm angeschlossenen Lehrerverbände mit ihrer trotzigen Behauptung des
Beamtenstatus schon wie jene Schützenvereine, die unerschütterlich immer
noch mit ihren Trachten und verschrobenen Ritualen durch die Straßen der
Republik ziehen, als wäre die Zeit kurz vor Ende des Kaiserreichs stehen
geblieben.
Dass
der dbb allerdings mit seiner Veränderungsverhinderungsstrategie bisher
so erfolgreich war, verdankt der Lobbyverein nicht zuletzt seinen nicht
wenigen Verbündeten in den Regierungen, im Bundestag und den Landtagen. Für
das Bundesparlament hatte einst der frühere FDP-Vorsitzende Otto Graf
Lambsdorff notabene den spöttischen Satz übrig: „Das Bundestagsplenum
ist mal voller, mal leerer, aber immer voller Lehrer ...“ Er hat bis
heute nichts von seiner Gültigkeit verloren.
Dabei
scheint der Beamtenstatus manchem deutschen Pädagogen gar nicht mehr so
besonders am Herzen zu liegen, wie der Fall eines Bremerhavener Lehrers
zeigt. Den zog es mitten im Schuljahr aus dem kleinen Klassenzimmer hinaus
in die große, weite Welt: in den Container von „Big-Brother“. Nachdem
sein Antrag auf unbefristeten unbezahlten Urlaub wegen Lehrermangels in
seinen Fächern abgelehnt worden war, bat der Sekundarstufe II-Lehrer für
Englisch und Sport um seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Er
erhoffe sich von diesem Schritt eine „einmalige Chance“ auf eine
Show-Karriere, erklärte der damalige Beamte auf Probe. Die Stadt
Bremerhaven entsprach am 24. Januar 2001 mit sofortiger Wirkung dem Wunsch
des, laut seines Dienstvorgesetzten, „jungen, engagierten Kollegen“.
So konnte der 32-Jährige pünktlich zur dritten „Big-Brother“-Staffel
in den Fernseh-Container ziehen. Pech für ihn: Dort wurde er recht bald
von den jugendlichen Fans dieser recht eigenwilligen Form der
Fernsehunterhaltung wieder herausgewählt. Aus der Show-Karriere wurde
leider nichts.
Pascal
Beucker / Frank Überall
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